Mit Wirkung zum 01.10.2020 hat die NRW-Landesregierung eine neue Fassung der CoronaschutzVO erlassen. Neben der Verlängerung der Maskenpflicht und der Einführung eines Bußgeldes für die Angabe falscher Kontaktdaten im Restaurant oder bei einer privaten Feier wurden weitere Neuerungen beschlossen. Hier finden Sie die Details der neuen Verordnung:
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