Bekanntlich haben wir am 31.5. eine Anfrage zu den Corona-Testzentren im Kreis Heinsberg gestellt. Der Bericht der Verwaltung in der Sitzung des Kreisausschusses am 8.6. ergab, dass der Kreisverwaltung derzeit keine Fälle von Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren im Kreis Heinsberg bekannt sind. Die Abrechnung der Tests erfolgt über die kassenärztliche Vereinigung. Seitens der Kreisverwaltung bestehen insoweit keine Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten; es gibt aber die Möglichkeit zur stichprobenartigen Abrechnungsprüfung durch die nach § 4 Coronateststrukturverordnung NRW zuständigen Abrechnungsstellen.
Was etwaige Fälle von qualitativ minderwertigen oder fehlerhaften Tests angeht, werden alle Teststellen außerhalb von Arztpraxen sukzessive durch die Amtsapothekerin und/oder einen Lebensmittelkontrolleur besucht und es wird überprüft, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern es Mängel gibt, werden die Teststellen schriftlich darüber informiert, beraten und aufgefordert, diese kurzfristig abzustellen. Die Teststellenbetreiber haben sich überwiegend sehr kooperativ gezeigt und für eine schnellstmögliche Abstellung der Mängel gesorgt. Lediglich einem Betreiber wurde die Beauftragung wegen erheblicher Mängel bis auf Weiteres entzogen. Ferner hat die Kreisverwaltung zur "Qualitätskontrolle" die Möglichkeit zu überprüfen, ob die in der Anlage 1 zur Coronateststrukturverordnung vorgeschriebenen Mindestanforderungen erfüllt sind.