Kreisweit einheitlich
Zur Beratung beim Jugendhilfeausschuss am 17. August stand der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Beitragsgrenze bei den KiTa-Gebühren auf 30.000 Euro anzuheben, nachdem die Stadt Geilenkirchen damit „vorgeprescht“ war. Die CDU-Fraktion hatte einen Änderungsantrag eingebracht, wonach vor einer Beschlussfassung in jedem Falle zunächst eine kreisweit einheitliche Lösung abgestimmt werden sollte.
Dafür wird die Verwaltung beauftragt, sich mit den weiteren Jugendämtern im Kreis Heinsberg auf einheitliche Beiträge und Befreiungsgrenzen bezüglich der beitragspflichtigen Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder zu einigen. Erst danach soll im Kreisjugendhilfeausschuss über eine eventuell zu ändernde Elternbeitragssatzung entschieden werden.
Zu berücksichtigen ist neben der für gewöhnlich kreisweit abgestimmten, gemeinsamen Vorgehensweise auch, dass eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zu Einnahmeausfällen führt. Die geringeren Einnahmen würden beim weiteren Ausbau von Betreuungsangeboten wiederum fehlen. Zudem hat die neue Landesregierung in ihrem Zukunftsvertrag angekündigt, auch das dritte Beitragsjahr vor der Einschulung beitragsfrei stellen zu wollen.
Im Ergebnis überzeugte unsere Argumentation im Ausschuss und wurde mit breiter Mehrheit beschlossen.