Entfristung in der Schulsozialarbeit in Kreisschulen
Mittlerweile ist längst allgemein anerkannt, wie wichtig und unverzichtbar die Schulsozialarbeit ist; dies wurde durch Corona noch einmal besonders deutlich. Das Land NRW finanziert über ein Förderpaket einen Teil der in der Schulsozialarbeit Beschäftigten mit einer Eigenbeteiligung des Kreises von 40 %.
In den Jahren 2015 bis 2021 erfolgte die 60%ige Förderung jedoch immer nur für einen begrenzten Zeitraum bis maximal zwei Jahre, weshalb die betroffenen Fachkräfte entsprechende befristete Arbeitsverträge erhielten...
Da das Land mittlerweile beschlossen hat, diese Fördermittel dauerhaft zur Verfügung zu stellen, werden diese Beschäftigungsverhältnisse nun über die vorgenannten Befristungen hinaus unbefristet fortgeführt.
Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss erfolgte am 14.09.21 ein einstimmiger Beschluss im Kreistag.
Die wichtige Sozialarbeit an unseren Schulen und vor allem die Beschäftigten selbst bekommen somit die nötige Planungssicherheit…