Für die kommende Kommunalwahl am 13. September gelten besondere Vorkehrungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zum Schutz vor einer Infektion ist das sachgerechte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des Wahllokales vorgeschrieben. Aus hygienischen Gründen wird außerdem dringend empfohlen, einen eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen der Wahlzettel mitzubringen.
Die aktuelle CoronaSchVO in der ab dem 1. September 2020 gültigen Fassung finden Sie hier.
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