ComeU25 weiter besonders unterstützen
Die Ampel-Regierung hat angekündigt: Ab 01.01.2025 sollen die unter 25-jährigen Bürgergeldbezieher nicht länger vom Jobcenter besonders betreut werden. Vielmehr solle die Zuständigkeit für die berufliche Wiedereingliederung der jungen Leute von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden...
"Beschlossen ist noch nichts, doch durch diese Unsicherheit ist eine unbekannte Zuständigkeitslücke für den besonderen Unterstützungsbedarf entstanden", sagt Anna Stelten, CDU-Sprecherin des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen und ergänzt: "Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Diese Unsicherheit wollen wir mit unserem Antrag nun zielführend beseitigen."
Der aktuelle Betreuungsvertrag endet zum 31.01.2024. Durch die Zuständigkeitsverlagerung zum 01.01.2025 sind voraussichtlich elf vakante Monate zu überbrücken. "Wir haben nun eine Lösung gefunden, die den Kreis möglichst nicht finanziell belastet", bestätigt Fraktionsvorsitzender Harald Schlößer. Der CDU-Antrag ist der erste Schritt um die berufliche Wiedereingliederung der jungen Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu sichern.